the violin shop

Immer das passende Instrument: Garantierte Inzahlungnahme

Geben Sie Ihr altes Instrument in Zahlung

Mit Ihrem Können wachsen natürlich auch die Ansprüche an Ihr Instrument; wir begleiten Sie gern auf Ihrem musikalischen Weg! Wenn Sie bei uns ein Instrument gekauft haben, das nicht mehr Ihren spielerischen Fähigkeiten entspricht, nehmen wir es für ein höherwertiges in Zahlung – ganz gleich, wann Sie es gekauft haben. Wir rechnen 100% des Originalpreises auf den Preis des neuen Instruments an, wenn sich Ihr altes Instrument in akzeptablem und originalem Zustand befindet und der Preis des neuen mindestens 500,00 Euro über dem Kaufpreis des alten liegt.

Unsere Rücknahme-Garantie gilt natürlich auch für Ihr neues Instrument – und dazu gehört, dass wir Ihr altes Instrument in dieser Zeit nicht verkaufen, sondern für Sie reservieren.

Was ist ein akzeptabler Zustand?

Normale Gebrauchsspuren an Steg, Saiten und Griffbrett sowie kleine Kratzer und Aufleimungen sind selbstverständlich akzeptabel. Bei Reparaturen und Schäden wie Rissen, abgebrochenen Ecken oder Randteilen, Verformungen, Lackschäden etc. müssen wir den anzurechnenden Betrag nach unserer fachlichen Einschätzung anpassen. Wir berechnen für kleinere Reparaturarbeiten und neue Saiten eine Überholungsgebühr von €75 bei Geigen und Bratschen, bzw. €50 bei Bögen.

Versandkosten

Bei einer Inzahlungnahme tragen Sie die Versandkosten (sowie bei Auslandssendungen anfallende Zollgebühren und Einfuhr-Umsatzsteuer) für die Rücksendung des alten und den Versand des neuen Instruments.


Über SSL-Zertifikate