Zollinformation Schweiz

Zölle und Steuern bei Sendungen in die Schweiz

Zollabgaben

Unsere Kunden in der Schweiz können von günstigen Zoll-Bedingungen für die Einfuhr ihrer Bestellungen profitieren. Da die Schweizer Einfuhrzölle nach dem Gesamtgewicht der Sendung berechnet werden, fallen für die meisten unserer Lieferungen keine oder nur geringe Abgaben an. Viele Corilon-Pakete bleiben sogar unter der Schwelle von 5,00 CHF, ab der die Zollabgaben überhaupt erst erhoben werden. Darüber hinaus werden Streichinstrumente und Bögen, die mehr als 100 Jahre alt sind, als Antiquitäten behandelt, die zollfrei eingeführt werden können.

Einfuhr-Umsatzsteuer

Neben evtl. Zollabgaben fällt beim Import unserer Lieferung nur die Schweizer Einfuhr-Umsatzsteuer nach den jeweils gültigen Steuersätzen an. Wenn Sie eine Bestellung an uns zurückschicken (Retoure), können Sie beim Schweizer Zoll unkompliziert die Erstattung der Einfuhr-Umsatzsteuer beantragen, die Sie beim Import gezahlt haben.

Mehrwertsteuererstattungen

Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteuer für alle Instrumente und Bögen aus unserem Katalog nach einem besonderen Besteuerungsverfahren berechnet wird, die sog. Differenzbesteuerung nach §25A UStG. Die deutsche Mehrwertsteuer wird dabei nur auf einen kleinen Teil des Preises berechnet, die von Instrument zu Instrument variiert und nicht erstattungsfähig ist.

Alternative Zustellung an Paketdienstleister in Deutschland

Um evtl. Handlinggebühren der Zustelldienste zu vermeiden, die diese für die zollmäßige und steuerliche Anmeldung erheben, lassen viele schweizer Kunden im grenznahen Bereich ihre Bestellungen an Adressen von Paketshops in Deutschland oder im deutschen Zollgebiet in Basel liefern und holen diese dort persönlich ab. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit frei, Ihr Instrument bei uns vor Ort in München auszusuchen und direkt mitzunehmen.